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1. Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für Angebote und Verträge diese, dem Vertragspartner von Pokorny Technologies e.U. bekannt gegebenen Geschäftsbedingungen von Pokorny Technologies e.U..
Für das Softwareprodukt "Kühllast H6040" gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die „Ergänzenden Bestimmungen für Kühllast H6040“.
AGB und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen, auch dann, wenn Pokorny Technologies e.U. diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsabschluss
Angebote von Pokorny Technologies e.U. sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Pokorny Technologies e.U. als angenommen und rechtsverbindlich.
Bei Software bestätigt der Vertragspartner mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfangs der bestellten Software. Der Vertragspartner trägt das Risiko, dass Auswahl und Spezifikation der bestellten Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Er muss sich im Zweifel vor Bestellung fachkundig beraten lassen.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, ausgenommen Preisänderungen, können von Pokorny Technologies e.U. vorgenommen werden.
3. Rücktrittsrecht
Vertragspartner können nur dann von einer Bestellung zurückzutreten, wenn es sich um Bestellung von Standardsoftware handelt und der zugesagte Liefertermin um mindestens vier Wochen aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von Pokorny Technologies e.U. überschritten wird. Ein Rücktritt von der betreffenden Bestellung ist Pokorny Technologies e.U. mittels eingeschriebenem Brief bekannt zu geben.
Sollte die Ware bei einer Rückgabe Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen, so wird von Pokorny Technologies e.U. ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Vertragspartners.
4. Urheberrecht und Nutzungsrecht
Sämtliche Werke wie Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Vertragsentwürfe, Software, Publikationen, Prospekte, Unterlagen, Zeichnungen, die Website von Pokorny Technologies e.U. und deren Inhalte sowie alle sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Herstellers. Jede Verwendung, insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch Pokorny Technologies e.U.. Jede Art der Bearbeitung, Änderung, Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung, Disassemblierung und Übersetzung von Software ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Erstellung einer Sicherheitskopie von Software ist erlaubt. Alle Lizenzgeber von Pokorny Technologies e.U. behalten ihre Urheberrechte.
Wenn der Vertrag nicht zustande kommt, können sämtliche oben angeführten Unterlagen jederzeit von Pokorny Technologies e.U. zurückgefordert werden und sind jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen. Software-Sicherheitskopien sind zu vernichten. Von der unaufgeforderten Zurücksendung sind lediglich Demo-CDs von Standardsoftware und mit den Demo-CDs versandte Werbeunterlagen ausgenommen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Der Vertragspartner hält Pokorny Technologies e.U. schadlos für alle Schäden, Verluste, Kosten, Aufwendungen und Haftungsansprüche die durch Verletzung des Urheberrechtes oder Nichtbeachtung und Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbestimmungen durch den Vertragspartner entstehen. Jede Verletzung der Pokorny Technologies e.U. oder dessen Lizenzgebern zustehenden Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
Grundsätzlich erhalten Vertragspartner durch den Erwerb (Kauf oder Mieten) von Softwarelizenzen lediglich Werknutzungsbewilligungen für die Software. Dies bedeutet, dass der Vertragspartner die Software nur unter den vereinbarten Bedingungen für den vereinbarten Zweck (siehe „Ergänzende Bestimmungen für Kühllast H6040“) benutzen darf.
Software-Demoversionen, -Studentenversionen und -Lehrversionen dürfen nicht für den Produktiveinsatz oder kommerzielle Zwecke genutzt werden.
5. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich Pokorny Technologies e.U. vor, den Gewährleistungsanspruch nach Wahl von Pokorny Technologies e.U. durch Verbesserung, Austausch oder Entgeltminderung zu erfüllen. Erst nach einem Misslingen der Nachbesserung steht dem Vertragspartner ein Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Aufwendungen für Mangelbeseitigung durch Dritte schuldet Pokorny Technologies e.U. nicht.
Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn vom Vertragspartner oder von einem Dritten an der Ware Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen vorgenommen wurden. Ferner ist Gewährleistung ausgeschlossen für Fehler an Software, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, geänderte Schnittstellen, Verwendung ungeeigneter Datenträger, anormale Betriebsbedingungen, Vervielfältigung oder Verteilung zurückzuführen sind.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich gründlich auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu rügen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der Vertragspartner hat eine Rüge stets schriftlich vorzubringen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 12 Monate ab Lieferung.
Als Beta-Versionen gekennzeichnete Software, Software-Demoversionen und Software-Studentenversionen sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgenommen, da diese Versionen nicht für den Produktiveinsatz oder kommerzielle Nutzung eingesetzt werden dürfen, Beta-Versionen und Demoversionen kostenlos, und Studentenversionen gegen einen Material- und Versandkostenbeitrag, jedoch ohne Entgelt für die Nutzungsbewilligung, weitergegeben werden.
6. Haftung
Abgesehen von Personenschäden ist die Haftung von Pokorny Technologies e.U. jedenfalls auf Fälle beschränkt, für die Pokorny Technologies e.U. vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Die Haftung ist insgesamt mit der Höhe der von Pokorny Technologies e.U. für die Ware oder Leistung bereits erhaltenen Vergütung beschränkt und umfasst weder Vermögensschäden noch Mangelfolgeschäden.
Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn von anderen als von Pokorny Technologies e.U. an der Ware Änderungen, Erweiterungen oder Reparaturen vorgenommen wurden. Haftung ist bei Software ausgeschlossen für Fehler, Störungen oder Schäden, die durch Fehlfunktionen des zur Herstellung der Software verwendeten Compilers zurückzuführen sind. Ferner ist Haftung bei Software ausgeschlossen für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, geänderte Schnittstellen, Verwendung ungeeigneter Datenträger, anormale Betriebsbedingungen, Vervielfältigung oder Verteilung der Software, sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
Haftung wird des Weiteren ausgeschlossen, wenn Pokorny Technologies e.U. den Vertragspartner auf einen nach Lieferung bekannt gewordenen Mangel der Ware aufmerksam macht, der Vertragspartner trotzdem die Ware mit dem Mangel einsetzt und genau dieser Mangel zu einem Schadensfall führt. Der Hinweis auf den Mangel durch Pokorny Technologies e.U. muss nicht schriftlich erfolgen (z.B. eine Benachrichtigung per Email oder Email-Newsletter ist ausreichend). Infolgedessen wird auch keine Haftung für Software übernommen, für die vor dem Vorfall bereits eine verbesserte Version (Patch) dem Vertragspartner angeboten wurde (z.B. durch Benachrichtigung per Email, Email-Newsletter oder einer schriftlichen Mitteilung). Für beim Vertragspartner für das Installieren des Patches gegebenenfalls entstehende Kosten stellt der Vertragspartner keine Forderungen an Pokorny Technologies e.U..
Ersatzansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls nach 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme des VG.
Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen Pokorny Technologies e.U. gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Pokorny Technologies e.U. verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Für als Beta-Versionen gekennzeichnete Software, Software-Demoversionen, Software-Studentenversionen und Software-Lehrversionen schließt Pokorny Technologies e.U. grundsätzlich jede Haftung – soweit gesetzlich möglich – aus, da diese Versionen nicht für den Produktiveinsatz oder kommerzielle Nutzung eingesetzt werden dürfen, Beta-Versionen und Demoversionen kostenlos, und Studentenversionen gegen einen Material- und Versandkostenbeitrag, jedoch ohne Entgelt für die Nutzungsbewilligung, weitergegeben werden.
7. Preise und Steuern
Alle von Pokorny Technologies e.U. genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesem Preisen hinzugerechnet. Ist der Sitz des Bestellers außerhalb Österreichs und innerhalb der EU, so wird bei Angabe der UID keine Umsatzsteuer verrechnet.
Bei Standardsoftware gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreise. Diese enthalten, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, bereits die Versandkosten.
Bei allen anderen Dienstleistungen wird der Arbeitsaufwand zu den vor Erbringung der Leistung bekannt gegebenen Sätzen verrechnet. Ausgenommen davon ist kostenloser Support. Sollte der Aufwand für Supportleistungen ein übliches Maß überschreiten, so wird der Vertragspartner vor Erbringung einer zu verrechnenden Leistung über die Kosten in Kenntnis gesetzt.
8. Liefer- und Zahlungsbedingungen
Angegebenen Lieferfristen setzen voraus, dass alle zur Herstellung der Ware oder der Bearbeitung der Bestellung benötigten Informationen und Anforderungen seitens des Vertragspartners zum benötigten Zeitpunkt Pokorny Technologies e.U. zur Verfügung stehen. Ansonsten werden Lieferfristen stets um den Zeitraum verlängert, währenddessen Pokorny Technologies e.U. auf die genannten Informationen wartet. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen werden vom Vertragspartner jedenfalls akzeptiert, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Dies gilt insbesondere für sachlich gerechtfertigte Lieferfristüberschreitungen. Pokorny Technologies e.U. wird in solchen Fällen den tatsächlichen Liefertermin bekannt geben, sobald die Fristüberschreitung abschätzbar ist. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Vertragspartnern benötigen der Schriftform.
Pokorny Technologies e.U. hat das Recht auf eine schriftliche Abnahmeerklärung oder Empfangsbestätigung des Vertragspartners.
Die von Pokorny Technologies e.U. gelegten Rechnungen sind spätestens mit dem auf den Rechnungen vermerkten Fälligkeitstermin ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Pokorny Technologies e.U. ist jedoch auch berechtigt, Lieferungen und Leistungen lediglich gegen Vorauskasse oder per Nachnahme zu erbringen. Bei Nachnahmesendungen sind die Rechnungsbeträge bei Übergabe der Waren fällig und an den Transporteur zu leisten. Pokorny Technologies e.U. ist ausdrücklich dazu berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
Wird gegen Rechnungen binnen 7 Werktagen kein begründeter Einspruch erhoben, gelten sie jedenfalls als akzeptiert.
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Pokorny Technologies e.U. mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
9. Eigentumsvorbehalt
Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich etwaiger Nebengebühren) Eigentum von Pokorny Technologies e.U.. Handelt es sich bei der Ware um Software, erhält der Vertragspartner erst durch die vollständige Bezahlung die vereinbarten Nutzungsbewilligung an der Software.
10. Gefahrtragung und Transport
Die Gefahr geht bei Versand der Ware bei Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Vertragspartner über. Schadenersatzansprüche für während des Transports entstandene Schäden sind an den Transporteur zu richten.
Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten entsprechend zu verzollen und zu versteuern.
11. Datenverarbeitung und Datenschutz
Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bedient sich Pokorny Technologies e.U. Datenverarbeitungsanlagen und speichert, soweit dies der Vertragserfüllung dient und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig ist, Daten des Vertragspartners. Der Vertragspartner erteilt mit seiner Bestellung seine ausdrückliche Zustimmung, dass an Pokorny Technologies e.U. übermittelte Daten automationsunterstützt zum Zwecke der Werbung, Beratung sowie Marktforschung gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weiterleitung dieser Daten an Dritte erfolgt nicht (Ausnahme siehe „Ergänzenden Bestimmungen für Kühllast H6040“). Der Vertragspartner kann seine Zustimmung jederzeit per E-Mail an support(at)kuehllast.at widerrufen.
12. Rechtsnachfolge
Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des §38 Abs 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd §38 Abs. 2 UGB. Dies bedeutet, dass die Dauer der Haftung von Pokorny Technologies e.U. gem. §39 UGB begrenzt ist.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht
Erfüllungsort ist sowohl für Leistungen von Pokorny Technologies e.U. als auch für Gegenleistungen der Firmensitz von Pokorny Technologies e.U..
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie nationaler und internationaler Kollisionsnormen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von Pokorny Technologies e.U. sachlich zuständige Gericht zuständig. Pokorny Technologies e.U. hat jedoch das Recht, auch am für den Vertragspartner zuständigen Gerichtsstand zu klagen.
14. Schlussbestimmung
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen/ungültigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen oder ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
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